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„Unantastbares Prinzip“: Ukrainer nach Helmskandal disqualifiziert – Antrag abgelehnt

    „Unantastbares Prinzip“: Ukrainer nach Helmskandal disqualifiziert – Antrag abgelehnt

    Vladislav Heaskiewicz sorgte kürzlich wegen seines Helms für Aufsehen. Foto: imago/Kyodo News

    „Unantastbares Prinzip“: Ukrainer nach Helmskandal disqualifiziert – Antrag abgelehnt

    Der Ausschluss des Skeleton-Piloten Vladislav Heraskevich von den Olympischen Spielen ist endgültig. Die Ad-hoc-Kammer des Internationalen Sportschiedsgerichts (CAS) lehnte am Freitagnachmittag nach einer Anhörung in Mailand den Antrag des Ukrainers auf Aufhebung seiner Disqualifikation durch den Bob- und Rennrodel-Weltverband IBSF wegen des Helmstreits ab.

    „Die Sonderkammer des CAS lehnte den Antrag ab und entschied, dass die Meinungsfreiheit bei den Olympischen Spielen gewährleistet sei, nicht jedoch am Austragungsort selbst, was ein unantastbarer Grundsatz sei“, sagte CAS-Generalsekretär Matthew Reeb gegenüber Reportern.

    Heraskiewicz beantragte, mit sofortiger Wirkung wieder in das bereits laufende Rennen aufgenommen zu werden oder alternativ bis zur endgültigen Entscheidung des Rennens in Cortina d’Ampezzo einen offiziellen, vom CAS überwachten Lauf absolvieren zu dürfen. Die ersten beiden Runden fanden am Donnerstagmorgen statt und die letzten beiden Runden finden am Freitag (19.30 Uhr/21.14 Uhr) statt.

    Heraskiewicz: „Irreparabler Sportschaden“

    Heaskiewicz beabsichtigte, während des Wettkampfs einen Helm mit Porträts ukrainischer Sportler zu tragen, die im russischen Angriffskrieg ihr Leben ließen. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) war der Ansicht, dass dies im Widerspruch zur Olympischen Charta hinsichtlich der Richtlinien für die Meinungsäußerung von Athleten steht.

    Der Ukrainer hatte zuvor gegenüber dem IOC und der IBSF klargestellt, dass er den Helm tragen würde – auch nachdem man ihm mitgeteilt hatte, dass er dies unter den gegebenen Umständen nicht tun dürfe. Er hatte den Helm bereits beim Skeleton-Training bei den Winterspielen benutzt und es war weiterhin erlaubt.

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    Heaskiewicz behauptete gegenüber dem CAS, dass der Ausschluss „unverhältnismäßig“ sei, „nicht durch technische oder Sicherheitsverstöße gestützt“ worden sei und ihm „irreparablen sportlichen Schaden“ zugefügt habe. (sid/lam)

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