Wenn Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) zum Thema Erbschaftssteuer gefragt wird, sind seine Antworten immer die gleichen. Ja, er unterstützt dies persönlich. Da es im Regierungsprogramm aber keine Einigung darüber gab, ist das jetzt kein Thema.
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Doch nun ist innerhalb der Koalition zumindest eine kleine Debatte über die Erbschaftssteuer entbrannt. Staatssekretärin Michaela Schmidt (SPÖ) schlug laut „Kurier“ ein Referendum vor, obwohl es sich nur um ihre „persönliche“ Meinung handelte. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) öffnete solchen Ideen Tür und Tor, als er kürzlich in einer Rede unerwartet eine Abstimmung über die Ausweitung des Grundwehrdienstes ankündigte.
Schmidts Vorschlag als ausgehandeltes Angebot
Schmidts Vorstoß zum „Courier“ war wohl überlegt und, wie die Klein Zeitung am Dienstag berichtete, nicht unerwartet. Obwohl im Regierungsprogramm klar vorgesehen war, dass die Initiative für eine Volksabstimmung nur gemeinsam ergriffen werden könne, wagte Bundeskanzler Christian Stocker in seiner Rede am Freitag einen Alleingang beim Thema Wehrdienstreform. Schmidts Ankündigung ist daher als Antwort zu verstehen – und nicht als ganz ernst gemeintes Angebot. Das Büro von Vizekanzler Andreas Babeler erklärte, es handele sich nicht um eine offizielle Parteiforderung.
Nicht von gleicher politischer Bedeutung sind die Fragen, ob der Wehrdienst künftig zwei Monate länger dauern soll oder ob der Staat künftig eine Erbschaftssteuer erheben soll. Zumal Neos auch klar gegen ein Referendum zur Erbschaftssteuer sein werden. Doch die SPÖ machte unmissverständlich klar, dass ihre Zustimmung zur Idee des Kanzlers nicht umsonst wäre.
- Kommentar von Simon Rosner: Die Koalition hat ihre zweite Phase erreicht
Die ÖVP ist klar gegen die Erbschaftssteuer
Doch die Erbschaftssteuer wird einen sehr hohen Preis haben: Sowohl für die ÖVP als auch für die SPÖ ist sie „eine der letzten verbliebenen ideologischen Positionen, die das Selbstverständnis der Parteien prägen“, sagt Meinungsforscher Peter Hajek. Wenn eine der Parteien damit durchkomme, „wird es erst richtig zur Sache gehen.“
Dementsprechend lehnt die Volkspartei Schmidts Vorschlag nun ab. Die Frage sei in den Regierungsverhandlungen klar geklärt worden und daher „in dieser Legislaturperiode kein Thema“, sagte Außenministerin Barbara Ebinger-Middle. Staatssekretär Alexander Proll wies erneut darauf hin, dass die Wehrpflichtreform im Gegensatz zu Fragen des Steuerrechts keine „ideologische Frage“ sei. Schon in seiner Kanzlerrede hatte Stoker prophylaktisch angekündigt: „Bei mir wird es keine Vermögens- oder Erbschaftssteuer geben.“ Im Gegensatz dazu machte Babeler im Vorfeld der Nationalratswahlen die Erbschaftssteuer zur Bedingung der Koalition – ohne Erfolg.
Wähler: „Kann zulassen“
Daher ist es unwahrscheinlich, dass es zu einem Referendum kommt – und es ist unklar, wie es ausgehen wird. Im Jahr 2023 sprachen sich in einer im „Profil“ veröffentlichten Umfrage rund 60 Prozent klar oder mehr für eine Steuer auf Erbschaften über einer Million Euro aus; Auch eine Umfrage des Volkshilf im Herbst 2025 fand zwei Drittel Zustimmung. In einer Umfrage im „The Standard“ im Jahr 2024 sprachen sich allerdings nur 44 Prozent für eine Steuer auf „große“ Erbschaften aus.
Ausschlaggebend dürften laut Hajek die konkrete Ausgestaltung und der Schwellenwert sein, ab dem die Steuer fällig wird. „Möglicherweise ist eine höhere Vermögensgrenze zulässig“, sagt er gegenüber der Klein Zeitung.
Die alte Erbschaftssteuer wurde vom Verfassungsgericht aufgehoben
Neu wird die Erbschaftssteuer jedenfalls nicht sein: Das bisherige Modell wurde 2007 vom Verfassungsgericht gekippt. Der Oberste Gerichtshof stellte eine weit verbreitete Ungleichbehandlung von Finanzanlagen und Immobilien fest, deren Wert anhand der alten Standardwerte berechnet wurde. Die SPÖ will das Gesetz „reparieren“, die ÖVP versprach im Wahlkampf die Abschaffung – und setzte sich in der Koalition durch.
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