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Wirtschaftskriminalität: WKStA unzufrieden mit neuer Handy-Sicherheit

    Wirtschaftskriminalität: WKStA unzufrieden mit neuer Handy-Sicherheit

    Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist unzufrieden mit den neuen Regeln zur Beschlagnahmung von Mobiltelefonen, die ab Anfang 2025 in Kraft treten. Es gibt technische und rechtliche Hürden, die deutlich mehr Ressourcen erfordern. Allerdings ist dies in Zeiten von Sparpaketen wenig realistisch. „Wirtschaftskriminalität nimmt zu“, sagte Behördenchefin Ilse-Maria Vrbal-Sanda.

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    Die Änderung der Daten und deren Auswertung war durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs erforderlich geworden, da zuvor keine gerichtliche Genehmigung vorlag. Dass dies unhaltbar sein würde, war schon länger klar, doch die Politik war auf diese Erkenntnis noch unzureichend vorbereitet. ÖVP und Grüne verhandelten lange, konnten sich aber nur in Teilen einigen. Nach der Wahl und kurz vor Ablauf der Nachbesserungsfrist wurde die Nachfolgeregelung im Parlament intensiv ausgearbeitet, doch bereits damals wurde sie von Experten kritisiert.

    Regelung, die unpraktisch ist

    Laut Vrabl-Sanda gab es inzwischen eine Arbeitsgruppe mit dem Ministerium, in der erste Erfahrungen ausgetauscht wurden, ein Treffen nach dem anderen kam jedoch nicht zustande. WKStA-Vizepräsident Wolfgang Handler erläuterte die bisher aufgetretenen Probleme. Dass nun im Vorfeld einer Datenbeschlagnahme entschieden werden muss, welche Arten von Dateien durchsucht werden sollen und in welchen Zeitraum sie fallen, ist eine Regelung, die nicht praktikabel ist. Beispielsweise kann sich der Zeitstempel beim Sichern und Wiederherstellen von Daten ändern.

    Darüber hinaus müssen die Daten von Technikern gelesen werden, die diese weder einsehen noch mit den Ermittlern über die Daten sprechen dürfen. WKStA-Oberstaatsanwalt Handler will eine erste grobe Prüfung des Materials nach „internationalen Standards“, wie er es nennt. Erst dann sollte festgelegt werden, welche Daten auf Basis der Forschungshypothesen ausgewertet werden sollen.

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    Kritik am Rechtsschutzbeauftragten

    Ein weiteres Problem sieht die WKStA beim Rechtsschutzbeauftragten, der unter anderem die Aufsichtsbehörde für die Anordnungen der Staatsanwaltschaft ist. Bei geplanten Beschlagnahmungen von Personen, die der Berufsverschwiegenheit unterliegen – etwa Steuerberater, Rechtsanwälte und Journalisten – ist vor der richterlichen Genehmigung die Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten einzuholen. Geschieht dies nicht, sei kein Rechtsbehelf möglich, klagt die WKStA. „Hier entscheidet der Mensch über die Reihenfolge“, sagt der Hundeführer.

    Aus Sicht der WKStA stellt die Neuregelung eine Anomalie bei der Entwicklung der Wirtschaftskriminalität dar. In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Straftaten pro Jahr von 22.000 auf 50.000 verdoppelt, wie Statistiken des Bundeskriminalamtes zeigen. Dies entspricht auch dem europäischen Trend. Auch die organisierte Kriminalität nutzt zunehmend legale Geschäftsstrukturen zur Tarnung und Geldwäsche. Den Straftaten in diesem Kriminalitätssegment liegt betriebswirtschaftliches Kalkül zugrunde. „Wir müssen das unternehmerische Risiko erhöhen, aber dafür brauchen wir auch die richtigen Werkzeuge“, sagte Handler. Derzeit sind bei der WKStA rund 200 Verfahren anhängig.

    Die WKStA erwähnte eine Reihe groß angelegter Strafverfolgungen, beispielsweise die Cigna-Ermittlung mit einem Schaden von 1,5 Milliarden Euro, sowie weitere Ermittlungen zu illegalen Immobiliengeschäftsmodellen (LNR, Wienwert). Generell ist die WKStA stark mit Anlagebetrug beschäftigt. Auch in diesem Bereich wünscht sich die WKStA gesetzliche Änderungen und höhere Bußgelder. Kriminellen, die Ersparnisse vieler Menschen stehlen, drohen maximal drei Jahre Gefängnis, wenn der Gesamtwert 300.000 Euro nicht übersteigt. Die WKStA fordert eine feinere Differenzierung von Eigentumsdelikten und einen verbesserten Zugang zu behördlichem Raubgut, beispielsweise durch die Übertragung in Kryptowährung.

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