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Wöginger-Prozess: Angeklagter bestätigt Schmids Mitarbeiterwunsch

    Wöginger-Prozess: Angeklagter bestätigt Schmids Mitarbeiterwunsch

    Der Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wogginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauchs wurde am Freitag fortgesetzt. Allen dreien wird vorgeworfen, dem ÖVP-Bürgermeister zum Spitzenposten in der Finanzverwaltung verholfen zu haben. Zwei im Anhörungsgremium sitzende Beamte bestritten dies. Der zweite Beklagte räumte jedoch ein, dass der damalige Generalsekretär des Finanzministeriums, Thomas Schmid, gesagt habe, „es solle der Bürgermeister sein“.

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    Konkret geht es um die Besetzung einer Vorstandsstelle für das Finanzamt der Region Braunau-Ried-Schärding (kurz: Finanzamt Braunau). Der erste Befragte war der Vorsitzende des Anhörungsausschusses. Er soll den Ortschef aufgrund seiner Nähe zur ÖVP aus „irrelevanten Gründen“ besser beurteilt haben als den Konkurrenten. Laut Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) soll der Zweitangeklagte, ein Finanzbeamter und ein schwarzer Arbeitnehmervertreter, dies auf Wunsch von Schmid und Wogginger getan haben. Beide bekannten sich nicht schuldig. Da die Angeklagten gesondert vernommen werden, wurde Wöginger, der als gesuchter Straftäter geführt wird, am Freitag begnadigt.

    „Schmid hat mich um Unterstützung gebeten“

    Der Zweitangeklagte – nach eigener Beschreibung „ein Personalvertreter mit Herz und Seele“ – wollte zunächst eine Stellungnahme abgeben, in der es auch um Schmids Rolle ging: „Ja, er hat mich um Unterstützung gebeten. Er meinte, er solle Bürgermeister werden. Ich war irritiert, weil ich noch nie zuvor gefragt worden war und habe auch diese Bitte abgelehnt“, beteuerte er. Vielmehr beurteilte er den Bürgermeister anhand seiner Leistung.

    Allerdings gab er zu, dass die auf Schmids Handy gefundenen Chats ein schlechtes Licht auf ihn wirften: „Eine unglückliche Wortwahl könnte bei Meg einen falschen Eindruck erweckt haben. Sie könnte davon ausgegangen sein, dass ich ihr geholfen habe, den Bürgermeister in eine Führungsposition zu bringen. Was nicht der Fall war. Aber ich habe mich überreden lassen. Das war ein Fehler.“ An Schmid schrieb er am Tag einer entscheidenden Sitzung des Prüfungsausschusses im Februar 2017: „Hallo! Mit Bauchschmerzen – aber:“ und fügte ein Daumen-hoch-Emoji hinzu. Schmidt antwortete: „Mein Held!“ Dann wandte er sich an Wogginger und sagte: „Wir haben es geschafft :-)). Der Bürgermeister schuldet dir etwas!“ Wöginger sei daraufhin „völlig glücklich“ gewesen. Schmid berichtete auch seinem unmittelbaren Vorgesetzten, dem damaligen ÖVP-Finanzminister Hans-Jörg Schelling, dass die „Wägginger-Intervention“ erfolgreich gewesen sei.

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    „Es war nicht meine Idee, Verantwortung zu übernehmen“

    Der Richter möchte wissen, warum er sich zu Prozessbeginn schuldig bekannte. Dies war die Grundlage für die Diversion, die vom Oberlandesgericht (OLG) Linz aufgehoben wurde. „Die Verantwortungsübernahme war überhaupt nicht meine Idee, sie wurde von meinem Verteidiger vorgebracht“, sagte der Angeklagte. Ihm sei die Entscheidung auch „sehr schwer gefallen“, weil „ich hier unbedingt meine Unschuld beweisen wollte. Aber es war meine Entscheidung, Ablenkung in Kauf zu nehmen, um einen Schlussstrich zu ziehen.“

    Der Vorsitzende der Kommission betonte die Objektivität

    Zuvor hatte der Erstbeklagte die Haftungsvermutung nicht wirklich gestützt. Selbst der damalige Vorsitzende der Kommission beharrt darauf, dass er den Bürgermeister allein aufgrund seiner Leistung beurteilt habe. Er „zeigte alle Managementqualitäten, die man von einem Manager erwartet“. Er bestritt, dass der Bürgermeister Leiter des Finanzamts werden sollte, nachdem Zeugen bereits vor der Anhörung behauptet hatten, es handele sich um „Gerüchte über den Saalfunk“. Er ist bereits ÖVP-Mitglied, hat aber außer der Wahlauswertung keine Arbeit geleistet.

    Wöginger selbst wird voraussichtlich am 3. März befragt. Anschließend beginnen die Zeugenvernehmungen, die der Antragsteller nicht ausgewählt hat, bei Mayer am 5. März und bei Schmidt am 9. März. Ein Urteil wird für den 21. April erwartet. Wenn Sie wegen Amtsmissbrauchs für schuldig befunden werden, drohen Ihnen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Bei einem Amtsverlust kommen auch zwei Finanzbeamte in Betracht, wenn die Strafe mindestens sechs Monate unbedingt oder ein Jahr bedingt beträgt.

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