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Flüchtlinge: Warum Ukrainern in Österreich künftig Obdachlosigkeit droht

    Flüchtlinge: Warum Ukrainern in Österreich künftig Obdachlosigkeit droht

    Migration ist politisch ein heißes Eisen, doch die Hilfe für Flüchtlinge in der Ukraine ist relativ unumstritten – auch in der Bevölkerung. Fast vier Jahre nach Kriegsbeginn bewertet die Mehrheit laut Integrationsbarometer das Zusammenleben mit Ukrainern als positiv. Dennoch droht den Neuankömmlingen seit Jänner die Obdachlosigkeit – zumindest in den ersten Tagen in Österreich.

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    Das letzte große Ankunftszentrum für Ukrainer in Wien wird Ende des Jahres geschlossen. In Österreich bleibt nur noch ein kleines Zentrum in Linz. Rein formal müssen sich Ukrainer bei ihrer Ankunft in Österreich sofort bei der Polizei melden und anschließend bei der zuständigen Sozialeinrichtung ihres Bundeslandes einen Antrag auf Grundversorgung stellen, wenn finanzielle Unterstützung benötigt wird. Dies ist ein Vorteil, den Asylbewerber auch während ihres Prozesses erhalten; Je nach Bundesland und Art der Unterkunft sind es einige Hundert Euro im Monat.

    Bisher wurden Ankunftszentren vom Bund finanziert und von den Ländern organisiert. Mittlerweile herrscht jedoch die Meinung vor, dass die Verantwortung für den Wohnungsbau in erster Linie beim Bund liegt. Schließlich betrieb er zu Kriegsbeginn ein Zentrum auf der Wiener Messe. Davon will das Innenministerium nichts wissen. Die Zuständigkeiten sind klar geregelt. Wenn Ukrainer in den ersten Tagen nach ihrer Ankunft auf der Straße landen, es sei denn, sie können bei Freunden unterkommen, „wollen das die Bundesländer natürlich“, sagt Innenminister Gerhard Kerner (ÖVP). Staaten können jedoch nicht gezwungen werden, Quartiere einzurichten.

    Eine besondere Situation schafft Unsicherheit

    Hingegen liegt die Verantwortung für die Unterbringung von Asylbewerbern bis zur Prüfung, ob Österreich für das Asylverfahren zuständig ist, beim Bund. Die Verantwortung verlagert sich dann auf die Länder. Aber Ukrainer sind offiziell keine Flüchtlinge; In Österreich – und in der gesamten EU – genießen sie als Vertriebene einen Sonderstatus. Durch die EU-Richtlinie erhalten sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis und Zugang zum Arbeitsmarkt. Wer in Österreich ankommt, muss keinen Asylantrag stellen und nicht auf die Bearbeitung warten.

    Allerdings sorgt dieser Sonderfall immer für Unsicherheit. Seit Mai sind einige Vertriebene nicht mehr pflichtversichert, also diejenigen, die in Österreich weder arbeiten noch Grundversorgung beziehen. Seitdem muss sich diese Gruppe um die Selbstversicherung kümmern.

    Ende Oktober lief die geltende Regelung aus, nach der Ukrainer Anspruch auf Familienzulagen und Kinderbetreuungsgeld hatten. Wenige Tage vor Ablauf der Frist wurde im Nationalrat die Nachfolgeregelung beschlossen. Die Koalition einigte sich auf etwas strengere Bedingungen: Künftig sollen nur noch diejenigen Leistungen beziehen können, die beim AMS beschäftigt sind oder dafür zur Verfügung stehen.

    Immer noch neue Flüchtlinge aus der Ukraine

    Allerdings gibt es für die Frage der Ankunftszentren keine Last-Minute-Lösung. Es ist wahrscheinlich, dass die Ukrainer ihren Sonderstatus behalten. Die EU-Richtlinie wurde zunächst bis März 2027 verlängert. Seit letztem Jahr haben auch Ukrainer, die länger in Österreich bleiben möchten, die Möglichkeit, die Rot-Weiß-Rot-Karte Plus zu beantragen, wenn sie hier arbeiten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Gleichzeitig kommen immer wieder neue Flüchtlinge aus der Ukraine in Österreich an. Obwohl es Schwankungen gibt, liegt der Durchschnitt nach Angaben des Innenministeriums bei über 1.000 pro Monat. Anfang 2025 waren etwa 88.000 ukrainische Staatsbürger registriert, es ist jedoch unwahrscheinlich, dass sich alle tatsächlich im Land aufhalten. Derzeit erhalten etwa 30.000 Menschen eine Grundversorgung; Bis Anfang 2023 waren es über 55.000.

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