Russland wehrt sich gegen die Zwangsversteigerung zahlreicher Immobilien in Österreich, darunter Wohngebäude in Top-Lagen. Russland habe am 9. Juli 2025 Berufung gegen die Auktionsentscheidung vom 22. Dezember eingelegt, sagte eine Sprecherin des Innerstädtischen Bezirksgerichts gegenüber der APA. Das Gericht folgte dem Antrag des ukrainischen Unternehmens Naftogaz, auf den das Ständige Schiedsgericht in Den Haag im Jahr 2023 Schadensersatz in Höhe von mehr als vier Milliarden Euro zugesprochen hatte.
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Der Sprecher teilte mit, dass die Beschwerde nun an den Vertreter des Betreibers weitergeleitet wurde. Nach Einbringung der Berufungsbeantwortung bzw. nach Ablauf der hierfür vorgesehenen Frist wird die Berufung dem Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien vorgelegt, das darüber zu entscheiden hat.
Ein paar Tage vor Ablauf der Frist
Die Berufung Russlands selbst wurde wenige Tage vor Ablauf der Berufungsfrist eingereicht, die für ausländische Angeklagte in solchen Verfahren zwei Monate nach Zustellung des Gerichtsbeschlusses beträgt. Letzteres wurde am 27. Oktober der österreichischen Anwaltskanzlei zugestellt, die in dem Fall als Vertreter des russischen Staates auftritt.
Im Juli entschied das Bezirksgericht Wien-Innenstadt, dass die Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung russischen Staatsvermögens in Österreich zulässig sei. Die Anerkennung dieses Schiedsspruchs durch das Ständige Schiedsgericht in Den Haag, das Naftogaz 4,33 Milliarden Euro Schadensersatz im Zusammenhang mit der Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim im Jahr 2014 zusprach, fällt unter die Bestimmungen des New Yorker Übereinkommens, zu dem die Republik Asturien einen Vertrag hat.
Keine Immunität – vorerst
„Die Vollstreckungserklärung und die Vollstreckungsermächtigung (…) stehen nicht im Widerspruch dazu, dass der Verpflichtete ein souveräner Staat ist“, erklärte der Richter damals. Es besteht keine allgemeine Immunität gegenüber der Vollstreckung und Immunität in Bezug auf beschlagnahmte Gegenstände oder Bankkonten wird im Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt, sondern nur relevante Anträge oder Informationen werden im Vollstreckungsverfahren berücksichtigt.
Der ukrainische Staatskonzern Naftogaz und fünf weitere mit ihm verbundene Unternehmen haben in Österreich Klagen in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro eingereicht. Konkret wollen die Ukrainer 18 niederösterreichische Grundstücke in Wien, Kaltenlauterbaren und Purkersdorf sowie in der Stadt Salzburg versteigern, die russischen Diplomaten als Wohnhäuser dienten. Sie wollen bewegliche Sachen aller Art beschlagnahmen und an 18 Adressen versteigern. Außerdem wird der Zugang zu Bankeinlagen der Russischen Föderation in Österreich angestrebt.
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