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Arbeiten bis ins hohe Alter: Die vielen Kritikpunkte am geplanten Steuerfreibetrag

    Arbeiten bis ins hohe Alter: Die vielen Kritikpunkte am geplanten Steuerfreibetrag

    Das Projekt hatte bereits zu einer Spaltung innerhalb der Koalition geführt. Schwarz-Rot-Rosa hat im Regierungsprogramm ein „attraktives Arbeiten bis ins hohe Alter“-Modell geschrieben, das auf einer „Flat Tax“ von 25 Prozent auf Nebenverdienste zusätzlich zur Altersrente setzen soll. Vor allem die ÖVP unter der Führung der Seniorenverbandsvorsitzenden Ingrid Korosek drängte auf diese Maßnahmen, stieß jedoch auf Widerstand seitens der SPÖ. Es wurde ein Kompromiss erzielt und die Begutachtung des entsprechenden Gesetzesentwurfs endete am Freitag.

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    Aus der Flat Tax ist ein Steuerfreibetrag von 15.000 Euro pro Jahr geworden, einerseits für Menschen, die zusätzlich zur Altersrente etwas dazuverdienen, andererseits für diejenigen, die ihren Ruhestand hinauszögern. Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, soll keine Arbeitnehmerbeiträge mehr zur Rentenversicherung zahlen. Voraussetzung sind 40 Versicherungsjahre für Männer und 34 Versicherungsjahre für Frauen, wobei dieser Wert in den kommenden Jahren an das Regelrentenalter angepasst wird.

    Kritik an der Bevorzugung von Selbstständigen

    Von den knapp 50 eingegangenen Kommentaren erhielten Regierungspläne wenig Zustimmung, teilweise wurde der Nutzen des Vorhabens grundsätzlich in Frage gestellt. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) etwa sieht eine „skeptische Haltung“. Anstatt zusätzliches Einkommen zu fördern, sollte sich die Regierung darauf konzentrieren, den späteren Ruhestand attraktiver zu gestalten.

    Allerdings wird in vielen Stellungnahmen begrüßt, dass die Leistung auch für diejenigen gelten soll, die ihren Ruhestand aufschieben. Es gibt jedoch einige Vorbehalte gegenüber großen Mitnahmeeffekten, was bedeutet, dass Menschen, die andernfalls über das Rentenalter hinaus arbeiten würden, wie etwa Anwälte, Ärzte oder Künstler, davon profitieren würden. Der Hauptkritikpunkt besteht darin, dass die Regelung auch die Selbständigkeit erfassen soll. Der ÖGB sieht daher „höhere Steuervorteile für eine ohnehin vergleichbar privilegierte Gruppe“. Die Steuerersparnis steigt zwar mit dem Einkommen, doch gleichzeitig ist die Weiterführung der Vorzugsarbeit für Arbeitnehmer in körperlich anstrengenden Berufen oft keine Option. Auch die Bundesarbeitskammer sieht „Selbstständigkeit und Umverteilung hin zu höheren Einkommen“.

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    In seiner Stellungnahme sieht der Seniorenrat einen Entwurf, der „Differenzen in einigen sachlich, sozialpolitisch und verfassungsrechtlich problematischen Fragen vorsieht“. Da die Berechtigung nicht an die Regelaltersgrenze, sondern an die Anzahl der Versicherungsjahre gekoppelt ist, entstehen Nachteile für Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Pflegepflichten unterbrechen. Seniorenvertreter verweisen zudem auf offene Fragen zur Verwaltung ausländischer Renten, zur Umwandlung von Berufsunfähigkeitsrenten in Altersrenten oder zum behördlichen Maßnahmenablauf.

    Verfassungsrechtliche Bedenken

    Die juristische Fakultät der Universität Wien hat rechtliche Bedenken geäußert. Nur wenn ein dringender Bedarf an zusätzlichen älteren Arbeitskräften besteht, kommt der Umzug der Allgemeinheit zugute. In Zeiten steigender Arbeitslosigkeit ist dies jedoch nicht notwendig. Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes heißt es, dass eine steuerliche Ungleichbehandlung aufgrund des Alters „aus besonders wichtigen Gründen“ nur verfassungsrechtlich möglich sei. Befürworter empfehlen daher, es auf defekte Unternehmen und Arbeitnehmer zu beschränken.

    Die Handelskammer und der Industriellenverband bemängeln, dass dieses Modell den Arbeitgebern keinen Anreiz gibt, ältere Menschen länger einzustellen, obwohl beide das grundsätzliche Ziel begrüßen, Arbeitnehmer länger beschäftigt zu halten. Während der Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung für Arbeitnehmer, die künftig Leistungen beziehen, entfällt, ist der Arbeitgeberbeitrag in voller Höhe zu entrichten. Zuletzt mussten beide Parteien für diejenigen, die den Ruhestand aufschoben, die Hälfte des Beitrags zahlen. „Steigende Lohnnebenkosten mindern die Attraktivität für Arbeitgeber weiter“, schreibt die Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkammer, die die Maßnahme insgesamt „unter Aspekten der zwischenmenschlichen Gerechtigkeit zutiefst fragwürdig“ sieht.

    Länder warnen vor zusätzlichen Kosten

    Der ÖGB warnt zudem davor, dass die Zahl der Menschen, die das Rentenalter erreichen, in den kommenden Jahren zunehmen wird und die Kosten für die Leistungen dadurch steigen dürften. Auch einige Bundesländer melden finanzielle Bedenken. Schließlich würde die Abschaffung der Steuern auch die Einnahmen der Staaten verringern. „Dies führt zu einem Verlust von Ländern im bestehenden Finanzausgleichsrahmen, der nicht hingenommen werden kann“, schreibt das Land Burgenland. So verlangt das Land Steiermark, dass „alle Mindereinnahmen der Länder und Gemeinden aus dem betreffenden Vorhaben vollständig durch den Bund ausgeglichen werden.“

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    Auf jeden Fall hat die Regierung noch etwas Zeit, den Entwurf zu überarbeiten und auf die Bedenken der Länder und Institutionen einzugehen. Ab Januar 2027 soll die Rentenbeihilfe in Kraft treten.

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