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Bundesanwaltschaft: Flut an Kritik an Regierungsvorhaben

    Bundesanwaltschaft: Flut an Kritik an Regierungsvorhaben

    Am Ende des Sommers landet ein dicker Stapel Papiere auf dem Schreibtisch von Justizministerin Anna Spörer (SPÖ). Zumindest wenn alle Stellungnahmen zur geplanten Bundesstaatsanwaltschaft dem Ressortleiter in gedruckter Form vorgelegt werden. Im parlamentarischen Begutachtungsverfahren sind mehr als 400 Briefe eingegangen. Und sie sind ständig kritisch.

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    Bisher kamen nur Kommentare von Privatpersonen. Jeder Bürger ab 14 Jahren kann über das Formular auf der Website des Parlaments an der Begutachtung teilnehmen; Nur bei sehr wenigen Gesetzesinitiativen machen mehr als ein Dutzend oder zwei Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Der Umbau der Führungsspitze der Staatsanwaltschaft schreitet voran.

    Die Auswertung läuft bis Ende August

    Hinter vielen der Aussagen steckt auch eine Initiative der zivilgesellschaftlichen Aktionsorganisation „#aufgehen“, die mit vorgefertigten Textblöcken die Teilnahme erleichtert. So viele Briefe lesen sich gleich – aber nicht alle. Die Kritik richtet sich nicht an der dringend notwendigen Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft, sondern an der konkreten Umsetzung der Ernennung eines übergeordneten Weisungsorgans, an der das Parlament maßgeblich beteiligt werden sollte.

    Auch dies war unter den Regierungsparteien umstritten. Der Kompromiss sieht nun vor, dass das Parlament ein Vetorecht gegen Personalvorschläge des Unabhängigen Sonderausschusses haben soll. Und das könnte der Hauptgrund für diese Verbesserung sein.

    Die Rezension läuft bis zum 31. August. Die Koalition möchte ihren Gesetzentwurf bewusst besonders lange prüfen lassen. Wie immer werden die zuständigen Institutionen – Gerichte, Rechnungshof, Landesregierungen, Verfassungsdienst etc. – ihre Stellungnahmen erst fristgerecht abgeben. Es ist aber schon jetzt davon auszugehen, dass es erhebliche Bedenken gegen den Aufbau des Ordens gibt.

    Die FPÖ, die Grünen hingegen sind skeptisch

    Ziel von Sporrer ist es, den „Anschein einer unzulässigen Einflussnahme“ auf die Staatsanwaltschaft zu vermeiden. Aus den bisher eingegangenen Stellungnahmen geht hervor, dass dies der Fehler ist, der mit der Einbeziehung des Parlaments in die Ernennung des dreiköpfigen Senats begangen wird. Die ersten Reaktionen der Justiz auf den Entwurf waren negativ. Der Präsident des Obersten Gerichtshofs, George Codec, äußerte sich in seiner Kritik besonders scharf.

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    Daher sollte die Regierung mit dieser Reform rechnen. Die weitere Prüfung wird zeigen, ob die Justiz sanfte Hinweise und Vorschläge oder massiven Widerstand geben wird. Und davon könnten weitere politische Verhandlungen abhängen.

    Die Bundesanwaltschaft benötigt im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit. Die Regierungsparteien können sich nicht auf die Stimmen der FPÖ verlassen. Erst am Freitag forderte Blue Justice-Sprecher Harold Steffen, dass der Plan „aufgegeben“ werde, wie es im Fernsehen hieß. Stephen bezog sich auf die Reaktion der Generalstaatsanwaltschaft, die sich gegen eine Entpolitisierung und damit „eine große Verschlechterung des Status quo“ aussprach. „Für die Regierung kann es keine andere Wahl geben, als sofort den Stopp-Knopf zu drücken“, sagte Stefan.

    Die Grünen haben bisher nur eine warnende Stellungnahme abgegeben. Doch wenn die Justiz die Beteiligung des Parlaments pauschal ablehnt, wird es einer kleinen Oppositionspartei mit ihrer Justizsprecherin Alma Zadic, einer ehemaligen Ministerin, schwer fallen, dem Plan der Regierung zuzustimmen. Der Weg zur Reform dürfte also lang sein – und die Umsetzung ist keineswegs sicher.

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