Derzeit gibt es in Österreich 113 Bezirksgerichte, davon 16 in der Steiermark und elf in Kärnten. Doch in naher Zukunft könnte ihre Zahl in den beiden südlichen Bundesländern drastisch reduziert werden: Das Ressort von Justizministerin Anna Spörer (SPÖ) arbeitet an einem Plan zur Kosteneinsparung und Effizienzsteigerung. Laut der „Tiroler Tagzeitung“ sind vier steirische Standorte von der Schließung bzw. Fusion betroffen: die Bezirksgerichte Murau, Murzuschlag, Schledming und Bruck sowie, wie die Klein Zeitung kürzlich berichtete, drei in Kärnten: Hermegor, Ferlach und Eisenkappel.
Hinterlassen Sie eine Anzeige
Justizminister Sporer sagte gegenüber der Klein Zeitung: „Unser Ziel ist es, der rechtssuchenden Bevölkerung angemessene und qualitativ hochwertige Rechtsdienstleistungen anzubieten. Dies erreichen wir unter anderem durch die Schaffung von Gerichtseinheiten in angemessener Größe und Effizienz.“ Hintergrundinformation: Im gerade vorgelegten Doppelhaushalt für 2027 und 2028 wird die Justiz zum zweiten Mal in Folge keine Erhöhung der Dauerplanstellen erhalten. Dies erhöht den Druck für Fusionen, insbesondere in ländlichen Gebieten.
Einsparungen von rund 3 Millionen pro Jahr
Allerdings sei die gemunkelte Liste der Schließungen noch nicht beschlossene Sache, betonte Sporer. Die seit Jahren erwogenen strukturellen Optimierungspotenziale auf der Ebene der Landgerichte werden derzeit intern erneut geprüft und anschließend koalitionsintern diskutiert. Daher wurde auch die Landespolitik nicht in diese Diskussion einbezogen.
Sporrer beziffert das Einsparpotenzial bei den reinen Standortkosten auf „rund 3 Millionen Euro pro Jahr“ und betont, dass „alle Arbeitsplätze innerhalb der Justiz erhalten bleiben“, da die Mitarbeiter von den zuständigen Bezirksgerichten eingestellt würden. Ziel ist es, die Qualität und den Umfang der angebotenen Dienstleistungen aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Effizienz zu steigern.
Bezirksgerichte bilden die erste Ebene der allgemeinen Gerichtsbarkeit. Diese ist vorrangig für zivilrechtliche Angelegenheiten bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro sowie einige Spezialangelegenheiten wie Familien-, Unterhalts- oder Mietrecht zuständig. Auch Insolvenz- und Grundbuchangelegenheiten gehören zu ihrem Kompetenzbereich.
Hinterlassen Sie eine Anzeige