Nach vielen Verzögerungen hat die vieldiskutierte „Auszeit-Wohngemeinschaft“ für straffällig gewordene Intensivtäter in Wien-Simmering nun ihren Betrieb aufgenommen. Ein 13-jähriges Kind sei dort vor rund einer Woche gewesen, bestätigte die APA als Sprecherin der zuständigen Stadträtin Bettina Immerling (Neos). Einzelheiten zu dem Fall wurden aus „Kinderschutzgründen“ nicht veröffentlicht. Laut APA soll es sich um einen Jungen handeln.
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Trotz der Umstellung auf Orientierungshilfe konnte bisher keine dauerhafte Einstellung des negativen Verhaltens erreicht werden. Wegen der großen Gefahr für sich und andere wurde „die nächste Phase des Fünf-Punkte-Plans umgesetzt, nämlich die befristete Unterbringung in einer Wohngemeinschaft.“ Die Investition verläuft bisher wie geplant. Ein weiteres Kind wird bald folgen.
In Wien sind alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft
Dass das Fehlen eines bundesweiten Rechtsrahmens für solche Einrichtungen der eigentliche Grund für die Verschiebung der Eröffnung von Mai auf Juli sei, wurde am Mittwoch kategorisch dementiert. „Die Verzögerung ist lediglich auf notwendige bauliche Anpassungen zurückzuführen“, hieß es. „Gerade in der heiklen Startphase dieses Projekts war es notwendig, den Ablauf und das Betreuungskonzept bis ins Detail zu planen, damit die Maßnahme vom ersten Tag an umgesetzt werden konnte.“
Rechtsgrundlage für eine Wohngemeinschaft mit zwei Betreuungsplätzen ist das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz in Verbindung mit dem Heimheimgesetz. Ein Sprecher sagte, in Wien seien alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft worden. Änderungen des Bundesgesetzes bezüglich geschlossener Einrichtungen stehen noch aus.
Sporrer kündigt ähnliche Regeln bis zum Herbst an
Laut Justizministerin Anna Spörer (SPÖ) werde eine solche ähnliche Regelung „im Herbst vorgelegt“. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, der auch Vertreter der Jugendgerichtsbarkeit sowie Kinder- und Jugendanwälte angehören, arbeite „seit Monaten“ an dem Gesetzesvorschlag, sagte Sporer im Gespräch mit der APA.
Justizminister-Heimaufenthaltsgesetz, „damit wir diese Kinder in Gewahrsam nehmen können. Vorübergehende Sorgerechtsübertragungen sind in der Kinder- und Jugendhilfe bereits heute möglich. Die entscheidende Frage ist jedoch der Verbleib.“ Ein entsprechendes Bundesgesetz könnte 2027 in Kraft treten: „Es wäre toll, wenn wir nächstes Jahr dafür eine gesetzliche Grundlage hätten.“
Emmerling kritisiert Justizminister Sporer
Der Vizebürgermeister von Wien forderte das Justizministerium auf, eine Bundesverordnung einzuführen, um eine schnellere und einfachere Inhaftierung von Schwerverbrechern in ganz Österreich zu ermöglichen. „Dass sich eine Arbeitsgruppe im Justizministerium seit mehr als einem Jahr mit dieser Frage beschäftigt, bisher ohne Ergebnisse, zeugt von Unverständnis in der Bevölkerung“, kritisierte Emmerling die APA. „Letztendlich müssen Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass geschlossene Einrichtungen dauerhaft und österreichweit möglich sind.“
Ein Aufenthalt in einem Haus am Stadtrand von Wien kann bis zu zwölf Wochen dauern. Diese Maßnahme richtet sich an Kinder, die wiederholt schwere Straftaten begangen haben. Kinder im Alter zwischen elf und 13 Jahren werden in einer Wohngemeinschaft betreut. Sie haben Straftaten wie Raub oder Einbruch begangen. „Kindern müssen durch intensive pädagogische Förderung Möglichkeiten aufgezeigt werden, aus ihren bisherigen kriminellen Karrieren auszubrechen und sie wieder in positive Entwicklungspfade zu führen“, betonte Amerling.
Auch innerhalb der Wiener Jugendhilfe ist das Projekt umstritten
Das Projekt gilt als umstritten – nach APA-Informationen teilweise innerhalb der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11). Hinter vorgehaltener Hand heißt es, es sei fraglich, ob zwölf Wochen in einer geschlossenen Wohngemeinschaft zu einer nachhaltigen Besserung eines Kindes führen können. Vertreter des Vertretungsnetzwerks, der Volksanwaltschaft und der Arbeitnehmervertretungen der Stadt Wien haben bereits Kritik geäußert.
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