Die FPÖ sagt, es sei ein „gutes Gefühl“, wenn im Bereich der Strafjustiz etwas im Konsens entschieden werde. Es handele sich um eine „Entschuldigung mit Augenmaß“, betont die ÖVP. Dies biete „eine Gelegenheit zur Vergebung und Versöhnung“, freuen sich die Liberalen. Es scheint, als käme es aus einer anderen Zeit – und das ist es auch. Man schrieb das Jahr 1995 und Österreich gewährte den Gefangenen mit Beschluss aller im Nationalrat vertretenen Parteien eine Generalamnestie. Justizministerin Anna Spörer (SPÖ) hat dies nun erwähnt, um ihre geplante Amnestie für 500 Gefangene umzusetzen, die von ÖVP, FPÖ und Neos abgelehnt wurde. Doch warum gab es in der Vergangenheit große Amnestien und wie kamen die Menschen da raus?
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Ihr Plan sei gezielt und keine pauschale Entschuldigung, sagte Sporrer am Donnerstagabend in „ZiB2“. Sie erwähnt große Schritte in der Vergangenheit: „Anlässlich des EU-Beitritts“ 1995/1996 sei eine Generalamnestie gewährt worden: Damals seien 2.600 Menschen aus der Haft entlassen worden, „und kaum Rückfälle“, sagte Sporrer.
Tatsächlich war es in der Zweiten Republik üblich, alle zehn Jahre ein Amnestiegesetz zu Ehren der 1945 wiederhergestellten Republik zu erlassen. 1995 betonte das Parlament, dass man neben 50 Jahren Republik auch 40 Jahre Staatlichkeit und Beitritt zur EU feierte. Ungefähr die Hälfte der Angeklagten wurde zu Freiheitsstrafen von höchstens zehn Jahren verurteilt, wobei die Strafverkürzungen nie mehr als sechs Monate betragen durften. Die Hälfte kam für ein Jahr ins Gefängnis, bei bis zu zehn Jahren Gefängnis waren es immerhin noch fünf Prozent der Haftstrafe.
Erfolg? Die Justizminister sind anderer Meinung
Zehn Jahre später kam es trotz des Jubiläums der Republik nicht mehr zu einer größeren Amnestie. Die damalige Justizministerin Karin Gestinger (BZÖ) begründete dies 2005 mit den „schlechten Erfahrungen“ der Generalamnestie von 1995. Ihre Aussage steht damit im krassen Gegensatz zur Sichtweise der aktuellen SPÖ-Justizministerin, die selten ein Comeback feiert. Die SPÖ war übrigens ebenso wie die Grünen 2005 für eine Amnestie. Diese Tradition endet dann endgültig und wird 2015 und 2025 kein großes Thema mehr sein.
Um die Gefängnisbelastung zu verringern, will Sporrer zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilte Häftlinge bereits nach drei Monaten freilassen können. Bei einer Freiheitsstrafe von bis zu 18 Monaten soll eine Entlassung nach sechs Monaten möglich sein. Wer eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verbüßt, soll Anspruch auf Bewährung haben. Voraussetzung ist, dass sich die Insassen zum Zeitpunkt der Ausreise bewährt haben.
Spörers Plan gilt in der Koalition als chancenlos: „Wenn wir Hunderte Straftäter per Sondergesetz freilassen, schadet das zu Recht dem Vertrauen in den Rechtsstaat“, sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP).
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