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Reformpartnerschaften: Was sich für Schulen ändern muss

    Reformpartnerschaften: Was sich für Schulen ändern muss

    Schulpersonal aus einer Hand – das war ein zentrales Ziel der Reformpartnerschaft. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) zeigte sich am Donnerstag zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bildungsbereich. „Der Bildungsföderalismus schafft viel Unklarheit, wir haben vieles begradigt, klargestellt, vereinfacht“, sagte die Ministerin bei einer Presseveranstaltung.

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    Die lokalen Behörden haben vereinbart, dass die Personalbesetzung in den Schulen künftig in die Zuständigkeit der im Rahmen von Türkis-Blau geschaffenen Bildungsdirektionen fallen wird. Dabei handelt es sich um gemischte Behörden, die gleichzeitig dem Bildungsministerium und dem zuständigen Staatsrat unterstehen. Künftig werde es keine Mischfinanzierungen oder 15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern mehr geben, kündigte Wiederkehr am Donnerstag an. Zukünftig wird der „Bundesbereich“ innerhalb der Bildungsdirektion für die Personalbesetzung von Bundesschulen wie der AHS zuständig sein, während der „Landesbereich“ für die Personalbesetzung von Pflichtschulen, vor allem Grund- und weiterführenden Schulen, zuständig sein wird.

    Von einer Abschaffung der Bildungsdirektionen, wie sie die beiden ÖVP-Landeshauptleute Anton Mattel (Tirol) und Markus Wallner (Vorarlberg) Anfang des Jahres in einem Positionspapier vorgeschlagen hatten, ist jedenfalls keine Rede mehr. Wiederkehr sagt, es seien verschiedene Optionen in Betracht gezogen worden. „Aber es muss jemanden geben, der die Schulen betreut und im Dienstrecht verankert.“

    Den Direktionen sollte beim Personal mehr Spielraum eingeräumt werden

    Künftig wird das gesamte Personal in Kategorien eingeteilt, darunter neben Lehrkräften auch Verwaltungspersonal, Schulsozialarbeiter und -psychologen sowie Schulassistenten. Mitarbeiterkategorien sollten nach einem Punktesystem mit einem bestimmten Wert hinterlegt werden. Anstelle eines starren Personalplans sollte jede Schule eine Gesamtpunktzahl erreichen, innerhalb derer sie das Personal flexibler auswählen kann. Der Direktor kann beispielsweise entscheiden, ob er einen zusätzlichen Lehrer zur Unterstützung des Mathematikunterrichts einstellt oder ob Probleme an einem Standort besser mit einem Schulsozialarbeiter angegangen werden können. Derzeit haben unterschiedliche Berufsgruppen unterschiedliche Arbeitgeber: Für Schulpsychologen ist in der Regel der Bund zuständig, während Freizeitlehrer häufig bei Vereinen angestellt sind.

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    Letzteres wird durch die neue Funktion „Support Educator“ erweitert. Diese sollen mehr Funktionen im Schulalltag erfüllen; Langfristig ist hierfür auch eine eigene Ausbildung geplant. Durch die Sicherstellung, dass das Freizeitpersonal künftig vom Bund und nicht wie bisher von Ländern und Kommunen gestellt und finanziert wird, hofft die Regierung, den Ausbau der Ganztagsschulen zu beschleunigen. Allerdings ist es Sache der Länder, zu entscheiden, wo die Ganztagsformulare hergestellt werden.

    Reform sei „sinnvoll“, aber „ein gelegtes Ei“.

    Lehrergewerkschaften reagieren zunächst verhalten auf den Plan. George Stockinger von der Gewerkschaft AHS meint, dass eine Personalbesetzung aus einer Hand zwar sinnvoll sei, keine Frage, aber für eine tatsächliche Bewertung seien zu wenige Details bekannt. Thomas Bülent von der Pflichtschullehrergewerkschaft sagt, die Reform sei noch ein „ausgebrütetes Ei“. Sollte die gewerkschaftliche Organisierung der Arbeitnehmer jedoch tatsächlich wie angekündigt umgesetzt werden, „dann erwarten wir eine Ausweitung der Geschäftsführerautonomie und einen besseren Rechtsschutz für verschiedene Berufsgruppen“.

    Es ist jedoch nicht klar, wann all dies umgesetzt werden soll; Auf einen Zeitplan wollen sich die Regierungsparteien derzeit nicht festlegen, eine Entscheidung soll aber noch in diesem Jahr fallen. Für einen Machtwechsel ist in jedem Fall eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat erforderlich.

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