Auch Justizministerin Anna Spörer (SPÖ) befürwortet streng überwachte Wohngemeinschaften für minderjährige Straftäter, in denen es möglich ist, diese Kinder für einen bestimmten Zeitraum unterzubringen. In einem Interview mit der „Kronen Zeitung“ sagte sie, ihr Ressort arbeite an einer Gesetzesgrundlage, die sie „möglichst im Herbst“ vorlegen wolle. Sie weigerte sich jedoch, das Strafmündigkeitsalter herabzusetzen.
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„Ich bin der Meinung, dass das Strafmündigkeitsalter bei 14 Jahren liegen sollte. Wenn ein Minderjähriger eine Straftat unter 14 Jahren begeht, muss der Staat sehr energisch reagieren“, betonte Sporer. Sie müssten notfalls in staatliche Obhut genommen werden, „weil offensichtlich so viel schief gelaufen ist.“ In diesem Zusammenhang sprach die Justizministerin von „Unterentwicklung und völliger Vernachlässigung im Bildungswesen“. Sporrer: „Das ist auch eine Gefahr für das Wohl des Kindes. Dieser Zwölfjährige gefährdet vor allem sich selbst.“
„Kinder sollten erzogen und nicht eingesperrt werden“
Ziel dieses Gesetzesentwurfs sei es, so die Justizministerin, „Möglichkeiten zu schaffen, das Sorgerecht auf den Staat zu übertragen und diese Kinder in kleinen sozialpädagogischen Wohngemeinschaften mit engen Betreuungsverhältnissen unterzubringen“. Das Gefängnis ist kein geeigneter Ort für Kinder. „Kinder sollten gebildet und nicht weggesperrt werden.“
Gleichzeitig betonte sie, dass Kinder, die Straftaten begangen haben, bereits jetzt wahrscheinlich aus der Obhut ihrer Eltern entfernt werden. Der Punkt ist aber, dass Kinder auch in betreuten Wohngemeinschaften untergebracht werden können. „Es geht nicht darum, sie ins Gefängnis zu stecken. Es geht darum, Kinder vor sich selbst zu schützen. Sie müssen aus schädlichen Umgebungen und aus ihren Altersgruppen herauskommen, die sie dazu anstiften, Verbrechen zu begehen“, sagt Sporer.
Es ist bekannt, dass ältere Menschen Minderjährige zu Straftaten ermutigen, gerade weil sie wissen, dass sie nicht zur Verantwortung gezogen werden können. „Aber Kinder sind Kinder. Sie wissen nicht, was sie tun, und davor muss man sie schützen. Deshalb sollten wir sie eine Zeit lang in diesen Wohngemeinschaften behalten können“, erklärte Sporer. „Wie ein Vater oder eine Mutter vielleicht sagen würde: Du bleibst heute zu Hause, weil du morgen Schularbeiten hast. Lange Zeit, bis der pädagogische und therapeutische Einfluss fruchtbaren Boden fand.“
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