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Kaum etwasDie Dreiparteienkoalition aus ÖVP, SPÖ und Neos plant, kündigt oder setzt um, erntet Beifall von den größten Parlaments- und Oppositionsparteien. Vielmehr hat die FPÖ seit der Regierungsbildung im März 2025 keine Mühen gescheut, alles zu verleumden, zu kritisieren oder zu skandalisieren. Diesem weiteren kontradiktorischen Ansatz mangelt es an jeglicher Kreativität. Die Freiheitlichen stimmen häufig gegen Regierungspläne, offenbar aus Prinzip oder wider besseres Wissen.
Wenn der Parteichef Und wenn Vereinsvorsitzender Herbert Kickle nun gegen ein „völlig gescheitertes bürokratisches Monster“ antritt, könnte man dem tatsächlich zustimmen. Damit ist die Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel von 10 auf 4,9 Prozent gemeint, die ab morgen in Österreich in Kraft tritt. Je genauer man sich diese Maßnahme mit einem jährlichen Volumen von 400 Millionen Euro anschaut, desto mehr schüttelt man den Kopf darüber. „So wird es nicht mehr gehen“, sagte kürzlich ein ÖVP-naher Unternehmer in einem Gespräch über den geradezu verzweifelten Aktivismus der Bundesregierung.
Für frische MilchDer ermäßigte Steuersatz gilt ab dem 1. Juli für Quark, Butter, Eier, Gemüse, bestimmte Früchte, Reis, Weizenmehl, Weizengrieß, Nudeln, Brot und Speisesalz. Grundsätzlich basiert die Klassifizierung auf der sogenannten Kombinierten Nomenklatur, dem offiziellen, achtstelligen Warenverzeichnis der EU, das die Grundlage der Zollanmeldungen bildet. Einkaufen kann ein Ratespiel sein. Für Naturjoghurt gilt ein ermäßigter Steuersatz von 4,9 Prozent, für Fruchtjoghurt gelten weiterhin 10 Prozent. Kompliziert wird es beim traditionellen isländischen, proteinreichen Milchprodukt Skyr, das je nach Herstellungsmethode in Joghurt (4,9 Prozent) oder Frischkäse (10 Prozent) eingeteilt wird. Während der Steuersatz für Blattspinat gesenkt wird, bleibt der Steuersatz für gefrorenen Rahmspinat bei 10 Prozent.
In Backwaren Neben klassischem Brot (ermäßigter Steuersatz) sind Höchstgrenzen für Fett und Zucker (5 Prozent in der Trockenmasse) ausschlaggebend für die steuerliche Einstufung. Dies kann mit der Weibull-Stoldt-Methode (für Fette) und der HPLC-Methode (Hochleistungsflüssigkeitschromatographie) für Zucker bestimmt werden. „Auch rechnerisch kann eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden, um zu beurteilen, ob die betreffenden Backwaren unter die bevorzugte KN-Unterposition fallen“, hieß es auf Fragen des Finanzministeriums. Sie haben noch Fragen? Grundsätzlich sei „der Zusatz von Honig, Eiern, Käse oder Früchten in Kapitel 08 der KN wirkungsschädlich“.
dass du Es ist verständlich, dass eine solche Maßnahme irgendwo abgegrenzt werden muss und es im Einzelfall schon mal komisch werden kann. Es lässt sich nur schwer verhindern, dass der Prozess zu bürokratisch wird. Wichtiger als diese detaillierte Kritik ist, dass diese Gießkannenmaßnahmen wahrscheinlich keine Wirkung haben werden. Die Ersparnis für den einzelnen Verbraucher wird sehr überschaubar sein. Wer Preise vergleicht, Aktionsware kauft, auf Mengenrabatte setzt oder kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums preisgünstige Ware kauft, spart mit dieser Steuerermäßigung ein Vielfaches.
Ich wünsche dir einen schönen Dienstag,
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Wolfgang Mittwoch